LIZENZVERTRAG
über die Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte an einem Buchwerk
Zwischen
Alexander Pauls Walnussweg 4 32339 Espelkamp Deutschland E-Mail: kontakt@book-drop.de
— nachfolgend „Lizenzgeber" —
und
KAEUFER_NAME KAEUFER_ANSCHRIFT KAEUFER_LAND E-Mail: KAEUFER_EMAIL
— nachfolgend „Lizenznehmer" —
Vertragsdaten
| Feld | Wert |
|---|---|
| Werktitel | WERK_TITEL |
| Buch-/Lizenz-Nr. | BUCH_ID |
| Bestellnummer | STRIPE_SESSION_ID |
| Bestelldatum | BESTELL_DATUM |
| Vergütung | PREIS EUR brutto |
Präambel
Der Lizenzgeber hat das im Folgenden bezeichnete Buchwerk fertiggestellt und bietet es als komplettes Lizenzpaket über die Internetseite book-drop.de zum Erwerb an. Der Lizenznehmer beabsichtigt, das Werk unter eigenem Namen oder einem frei gewählten Pseudonym über die Self-Publishing-Plattform Amazon Kindle Direct Publishing („KDP") oder vergleichbare Plattformen zu veröffentlichen. Vor diesem Hintergrund schließen die Parteien folgenden Lizenzvertrag.
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand dieses Vertrages ist das Buchwerk mit folgenden Angaben:
- Titel: WERK_TITEL
- Buch-ID: BUCH_ID
- Lieferumfang: vollständiges Manuskript in editierbarer Form, Buchcover-Datei(en), A-Plus-Content-Set (drei Werbebanner im Format 970 × 600 Pixel und sechs Module im Format 300 × 300 Pixel nebst zugehörigen Texten), Backend-Keyword-Set sowie sämtliche weiteren im Lieferpaket enthaltenen Begleitdateien (nachfolgend gemeinsam „das Werk").
(2) Der Lizenzgeber stellt dem Lizenznehmer das Werk als digitalen Download in Form eines ZIP-Archivs bereit. Die Übermittlung erfolgt per E-Mail-Link unverzüglich nach erfolgreicher Zahlung der Vergütung gemäß § 4.
§ 2 Einräumung der Nutzungsrechte
(1) Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer mit vollständiger Zahlung der Vergütung gemäß § 4 das ausschließliche, übertragbare und unterlizenzierbare Nutzungsrecht am Werk ein, räumlich (weltweit), zeitlich (für die gesamte gesetzliche Schutzdauer) und inhaltlich unbeschränkt für sämtliche bei Vertragsschluss bekannten Nutzungsarten.
(2) Die Rechteeinräumung umfasst insbesondere:
a) das Vervielfältigungsrecht (§ 16 UrhG) in jeglicher analoger oder digitaler Form;
b) das Verbreitungsrecht (§ 17 UrhG), einschließlich des Vertriebs als Taschenbuch, Hardcover, Print-on-Demand-Druckwerk und in sonstigen Druckausgaben;
c) das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG), insbesondere zum Vertrieb als E-Book in sämtlichen elektronischen Dateiformaten (u. a. EPUB, MOBI, KFX, AZW, PDF) über Plattformen wie Amazon Kindle Direct Publishing, Apple Books, Tolino, Kobo, Google Play Books und vergleichbare Anbieter;
d) das Recht zur Veröffentlichung als Hörbuch in sämtlichen Audio-Formaten und über sämtliche Plattformen, einschließlich Audible, Spotify, Apple Podcasts, BookBeat und eigene Self-Publishing-Kanäle;
e) das Bearbeitungs- und Umgestaltungsrecht (§ 23 UrhG), insbesondere das Recht zur Kürzung, Erweiterung, Aktualisierung, Übersetzung in beliebige andere Sprachen sowie zur Veröffentlichung bearbeiteter Fassungen unter eigenem Namen oder Pseudonym des Lizenznehmers;
f) das Senderecht und das Recht der öffentlichen Wiedergabe (§§ 19, 20, 22 UrhG);
g) das Vortragsrecht (§ 19 Abs. 1 UrhG);
h) das Recht zur Verwertung im Rahmen von Verfilmungen, Dramatisierungen sowie Adaptionen für andere Medienformen (Comic, Graphic Novel, Spiel, App) sowie zur Merchandising-Nutzung;
i) das Recht zur Werbenutzung des Werks und einzelner Werkteile (Cover, Textauszüge, A-Plus-Assets) für eigene Werbung oder Werbung Dritter;
j) das Recht zur Übertragung der unter Buchstaben a) bis i) genannten Rechte auf Dritte sowie zur Einräumung einfacher und ausschließlicher Unterlizenzen, jeweils ohne weitere Zustimmung des Lizenzgebers.
(3) Der Lizenzgeber verpflichtet sich, das Werk nach Wirksamwerden der Rechteeinräumung selbst nicht mehr im Sinne der nach Absatz 1 und 2 eingeräumten Nutzungsrechte zu verwerten oder Dritten zu überlassen. Der Lizenznehmer erhält das Werk als einziger Vertragspartner. Hiervon ausgenommen bleibt die rein interne Verwendung zu Archivierungs- und Referenzzwecken sowie zu Nachweiszwecken gegenüber Steuerbehörden, Banken und Geschäftspartnern.
(4) Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der Vergütung gemäß § 4 (§ 158 Abs. 1 BGB).
§ 3 Verzicht auf Namensnennung; Verschwiegenheit
(1) Der Lizenzgeber verzichtet hiermit ausdrücklich, unwiderruflich und für die gesamte gesetzliche Schutzdauer auf das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk (§ 13 UrhG), soweit ein solches Recht besteht. Der Lizenznehmer ist berechtigt, das Werk anonym, unter seinem bürgerlichen Namen oder unter einem frei wählbaren Pseudonym zu veröffentlichen, ohne den Lizenzgeber zu nennen.
(2) Der Lizenzgeber verpflichtet sich, gegenüber Dritten Stillschweigen über seine Beteiligung an der Werkerstellung zu bewahren. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt zeitlich unbegrenzt fort.
(3) Der Lizenznehmer ist berechtigt, das Werk inhaltlich frei zu bearbeiten, ohne den Lizenzgeber zu nennen, zu konsultieren oder zu informieren.
§ 4 Vergütung
(1) Für die Einräumung sämtlicher Nutzungsrechte gemäß § 2 zahlt der Lizenznehmer eine einmalige Pauschalvergütung in Höhe von PREIS EUR brutto (einschließlich einer etwaig anfallenden Umsatzsteuer, einbehalten und abgeführt durch den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Limited im Rahmen von Stripe Tax).
(2) Die Zahlung erfolgt sofort bei Vertragsschluss über den Zahlungsdienstleister Stripe.
(3) Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Pauschalvergütung für sämtliche in § 2 eingeräumten bekannten Nutzungsarten geleistet wird und im Sinne von § 32 Abs. 2 Satz 4 UrhG als angemessen anzusehen ist. Sie spiegelt den am Markt für vergleichbare Done-for-You-Buchpakete üblichen Preis wider und berücksichtigt den nach redlicher Prognose erzielbaren Gesamtumsatz aus dem Werk unter Self-Publishing-Bedingungen.
(4) Der gesetzliche Anspruch des Lizenzgebers auf eine weitere angemessene Beteiligung gemäß § 32a UrhG (Fairnessparagraph) bei unverhältnismäßig hohen Erträgen aus der Werknutzung bleibt unberührt.
§ 5 Garantien des Lizenzgebers
(1) Der Lizenzgeber versichert, dass er, soweit solche Rechte bestehen, Inhaber sämtlicher zur Übertragung erforderlichen Nutzungsrechte am Werk ist und über diese frei verfügen kann.
(2) Das Werk wurde unter wesentlichem Einsatz generativer Künstlicher Intelligenz erstellt (vgl. § 6). Die Themenauswahl, die inhaltliche Konzeption und die Freigabe des Werks erfolgten durch den Lizenzgeber. Ob und in welchem Umfang das Werk urheberrechtlichen Schutz genießt, ist gesetzlich nicht abschließend geklärt; die Rechteeinräumung nach § 2 erfolgt, soweit solche Rechte bestehen. Unabhängig davon schuldet der Lizenzgeber die vertragliche Ausschließlichkeit nach § 2 Abs. 3: Der Lizenznehmer erhält das Werk als einziger Vertragspartner; der Lizenzgeber wird es weder selbst verwerten noch Dritten überlassen.
(3) Der Lizenzgeber versichert nach bestem Wissen, dass das Werk frei von Rechten Dritter ist, insbesondere keine Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder Wettbewerbsrechte Dritter verletzt, keine strafbaren oder sonst rechtswidrigen Inhalte enthält und nicht wissentlich Plagiate Dritter übernimmt.
(4) Sollten Dritte aus der Werkverwertung Ansprüche gegen den Lizenznehmer geltend machen, die auf einer Verletzung der Zusicherungen nach Absatz 1 bis 3 beruhen, stellt der Lizenzgeber den Lizenznehmer auf erstes schriftliches Anfordern von diesen Ansprüchen einschließlich angemessener Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung frei. Die Freistellungspflicht gilt nicht, soweit der Lizenznehmer das Werk nach Übergabe inhaltlich verändert hat und der geltend gemachte Anspruch auf dieser Veränderung beruht.
(5) Der Lizenznehmer ist verpflichtet, den Lizenzgeber unverzüglich in Textform (E-Mail an kontakt@book-drop.de genügt) über jede Inanspruchnahme durch Dritte zu informieren und dem Lizenzgeber die Verteidigung gegen den Anspruch zu überlassen. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers wird der Lizenznehmer keine Ansprüche anerkennen oder Vergleiche abschließen.
§ 6 Hinweis auf KI-Erstellung; Pflichten des Lizenznehmers
(1) Der Lizenzgeber weist den Lizenznehmer ausdrücklich darauf hin, dass das Werk (Manuskript, Cover sowie sämtliche im Lieferpaket enthaltenen Bildinhalte) unter wesentlichem Einsatz generativer Künstlicher Intelligenz erstellt wurde. Die Themenauswahl, die inhaltliche Konzeption sowie die Freigabe des Werks erfolgten durch den Lizenzgeber.
(2) Das Werk gilt nach den Content Guidelines von Amazon Kindle Direct Publishing („KDP") als „AI-generated content" im Sinne der dortigen Definition. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, das Werk bei jedem Upload auf KDP sowie bei jedem Re-Upload nach Bearbeitungen über das dort vorgesehene KDP-AI-Disclosure-Feld als „AI-generated" zu deklarieren. Diese Deklarationspflicht erstreckt sich gleichermaßen auf das Manuskript, das Cover, etwaige Innenillustrationen sowie auf jede vom Lizenznehmer künftig veranlasste, KI-gestützte Übersetzung in andere Sprachen.
(3) Der Lizenznehmer übernimmt mit der Veröffentlichung des Werks unter eigenem Namen oder Pseudonym die redaktionelle Verantwortung im Sinne von Art. 50 Abs. 4 Unterabsatz 2 Satz 2 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung). Er sichert zu, vor der Veröffentlichung eine eigene inhaltliche Endprüfung des Werks vorzunehmen.
(4) Unterlässt der Lizenznehmer die in Absatz 2 vorgeschriebene KDP-Deklaration oder nimmt er sie unrichtig vor, stellt er den Lizenzgeber von sämtlichen hieraus resultierenden Ansprüchen Dritter frei und trägt etwaige Plattform-Sanktionen (insbesondere Title-Suppression, Title-Removal, Account-Suspendierung, Account-Termination) sowie die hieraus entstehenden Schäden allein.
§ 7 Eigenverantwortung des Lizenznehmers; keine Erfolgszusage
(1) Die Parteien vereinbaren ausdrücklich und gesondert im Sinne von § 327h BGB: Der Lizenzgeber sichert keinerlei Verkaufserfolg, kein bestimmtes Umsatz- oder Royalty-Niveau und keine bestimmte Marktplatzierung des Werks zu. Im Lizenzpaket etwaig enthaltene oder im Vorfeld kommunizierte Verdienst-Schätzungen, Best-Seller-Rank-Werte, Royalty-Prognosen oder Marktanalysen sind unverbindliche Orientierungswerte ohne Garantiecharakter und beruhen auf Beobachtungen vergleichbarer Self-Publishing-Titel.
(2) Der wirtschaftliche Erfolg des Werks hängt maßgeblich von Faktoren ab, die außerhalb des Einflussbereichs des Lizenzgebers liegen, insbesondere von Marketing- und Werbemaßnahmen des Lizenznehmers, von dessen Pricing-Strategie, von Algorithmus-Veränderungen der jeweiligen Plattform, von der Wettbewerbsentwicklung sowie von Nachfrageschwankungen.
(3) Der Lizenznehmer ist allein verantwortlich für die Auswahl und Einrichtung seines KDP-Kontos sowie sonstiger Veröffentlichungsplattformen, für die korrekte Pflege der Buch-Metadaten, für die Einhaltung sämtlicher plattformseitiger und gesetzlicher Vorgaben — insbesondere impressums-, steuer- und verbraucherschutzrechtlicher Pflichten — sowie für die tatsächliche Veröffentlichung des Werks.
§ 8 Haftung
(1) Der Lizenzgeber haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Für leicht fahrlässige Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Lizenzgeber der Höhe nach beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Lizenznehmer regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, im Rahmen einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie für Ansprüche aus arglistig verschwiegenen Mängeln.
(5) Die gesetzlichen Mängelrechte des Lizenznehmers nach §§ 327i ff. BGB bleiben unberührt. Die Verjährungsfrist für Mängelrechte beträgt zwei Jahre ab Bereitstellung des Werks (§ 327j BGB).
§ 9 Widerrufsrecht; Erlöschen bei digitalen Inhalten
(1) Ist der Lizenznehmer Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, steht ihm grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von vierzehn Tagen nach §§ 312g, 355 BGB zu. Die ausführliche Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular ist unter book-drop.de/widerruf abrufbar und wurde dem Lizenznehmer vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt.
(2) Das Widerrufsrecht erlischt bei diesem Vertrag über die Bereitstellung digitaler Inhalte gemäß § 356 Abs. 5 BGB, wenn:
a) der Lizenzgeber mit der Vertragserfüllung begonnen hat,
b) der Lizenznehmer im Bestellprozess ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Vertragserfüllung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird,
c) der Lizenznehmer seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch diese Zustimmung mit Beginn der Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert, und
d) der Lizenzgeber dem Lizenznehmer eine Vertragsbestätigung gemäß § 312f BGB auf dauerhaftem Datenträger zur Verfügung gestellt hat, in der diese Zustimmung dokumentiert ist.
(3) Die in Absatz 2 Buchstaben b) und c) genannten Zustimmungen erfolgen im Checkout-Prozess durch zwei separate, nicht vorbelegte Bestätigungsfelder und werden in der Bestellbestätigung dokumentiert.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Auf diesen Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung. Hat der Lizenznehmer als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, bleiben die zwingenden Schutzvorschriften des Rechts seines Aufenthaltsstaates unberührt (Art. 6 Rom-I-VO).
(2) Ist der Lizenznehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Lizenzgebers. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(3) Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung („OS-Plattform") bereit. Der Lizenzgeber ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform (E-Mail genügt). Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel selbst. Individuelle Vertragsabreden zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen Vertragsbedingungen (§ 305b BGB).
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die entsprechende gesetzliche Regelung.
Espelkamp, BESTELL_DATUM
Lizenzgeber Alexander Pauls
Lizenznehmer KAEUFER_NAME
*Hinweis: Dieser Vertrag wurde nach den Grundsätzen der Vertragsfreiheit (§ 311 Abs. 1 BGB) im elektronischen Geschäftsverkehr (§§ 312i, 312j BGB) durch Annahme im Checkout-Prozess auf book-drop.de wirksam geschlossen. Eine eigenhändige Unterschrift ist für die Wirksamkeit dieses Lizenzvertrages nicht erforderlich. Der Lizenzgeber stellt dem Lizenznehmer diesen Vertrag zusammen mit der Bestellbestätigung gemäß § 312f Abs. 2 BGB in Textform (§ 126b BGB) auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung.*